Wie lange darf der Verstorbene zu Hause verbleiben?

Sofern Sie in aller Ruhe von dem Verstorbenen Abschied nehmen wollen, kann dieser bis zu 24 Stunden zu Hause verbleiben. (§ 16 Abs. 1 SächsBestG)

Eine Ausnahme bildet hierbei beispielsweise die Beschlagnahmung des Verstorbenen durch die Polizei oder der Arzt hat vor Ort nur eingeschränkte Möglichkeiten seine Untersuchungen auszuführen.