Erdbestattung
Die Erdbestattung (Beerdigung) ist die älteste und allgemein gebräuchlichste Bestattungsart. Hierbei versteht man die Beisetzung des Leichnams in einem Erdgrab. Im Laufe der Zeit vergeht dieser und wird mit dem Erdreich eins.
Die dafür notwendige Ruhefrist ist abhängig von der Bodenbeschaffenheit des jeweiligen Friedhofes.
Traditionell wird der Leichnam, im Sarg, von den Sargträgern über den Friedhof feierlich zu Grabe getragen und dann dort gesenkt.
Im Regelfall entscheiden die Angehörigen über eine Beisetzung im Reihen- oder Familiengrab. Auf manchen Friedhöfen besteht auch die Möglichkeit der Beerdigung in einem Gemeinschaftsgrab oder einer Anlage mit pflegevereinfachten Gräbern.
Feuerbestattung
Die Feuerbestattung der Erdbestattung gleichgestellt und bis zur Trauerfeier sind alle notwendigen Schritte identisch. Die seit Alters her gebräuchliche Form der Totenbestattung wird von vielen Völkern als Leichenverbrennung durchgeführt; heute versteht man darunter die Einäscherung in einer eigens dafür gebauten und zugelassenen Einrichtung.
Nach der Feuerbestattung wird für die Aufbewahrung der Asche eine Urne benötigt. Diese kann in einem normalen Erdbestattungsgrab als auch im individuellen oder anonymen Urnengrab beigesetzt werden. Auch hier bieten zahlreiche Friedhöfe mittlerweile die Beisetzung in einem Gemeinschaftsgrab mit Namensnennung oder pflegevereinfachten Grabanlagen an, ebenso die Bestattung an einem Baum.
Die Feuerbestattung kann mit einer vorherigen Trauerfeier am Sarg oder mit einer Trauerfeier zur Urnenbeisetzung verbunden werden.
Neben der klassischen Beisetzung der Asche in einem Grab sind jedoch auch alternative Beisetzungsformen oder -kombinationen, wie z.B. Himmelsbestattung, Fertigung von Erinnerungskristallen oder Almwiesenbestattung möglich. Dazu muss die Asche des/der Verstorbenen jedoch zunächst in das Ausland überführt werden, wo dies erlaubt ist.